Infos zum Minijob und Rentenversicherungspflicht
Minijobber mit einem Entgelt bis zu 450 € sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich hiervon aber durch einen einfachen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Beiträge nicht hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind. Ausgehend vom vollen Beitragssatz in der Rentenversicherung in 2016 von 18,7 % bezahlt der Arbeitgeber in Form seines Pauschalbeitrags bereits 15 % des Arbeitsentgelts, der Minijobber führt jedoch nur den Differenzbetrag zum vollen Beitragssatz, also 3,7 % ab. Bei einem Arbeitsentgelt von 450 € sind das für den Minijobber 16,65 €, welche von seinem Verdienst einbehalten werden.
Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt unter der Mindestbemessungsgrundlage zur Rentenversicherung von 175 € erhöht sich der Aufstockungsbetrag des Arbeitnehmers und kann dazu führen, dass er kaum noch etwas ausgezahlt bekommt. Denn während sich der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers vom tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, erhöht sich der Aufstockungsbetrag des Minijobbers aufgrund der Berechnungsgrundlage von 175 €. Verdient er beispielsweise nur 100 €, ergibt sich ein Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 175 € x 18,7 %, also 32,73 €. Abzüglich des Arbeitgeberanteils von 15 € ergibt sich dann ein Eigenanteil von 17,73 €. Bei sehr geringen Verdiensten kann dies sogar dazu führen, dass der Minijobber dem Arbeitgeber noch etwas zurückzahlen muss. Kann sich das überhaupt lohnen?
Vorteile der Rentenversicherungspflicht
Die monatliche Rente wächst bei einem Jahr Minijob-Beschäftigung von 450 €, aufgrund der Abführung des Eigenanteils von 16,65 € um 0,86 €. Dies führt dazu, dass die meisten Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Doch aufgrund der Rentenversicherungspflicht ergeben sich einige Vorteile, die man bedenken sollte:
- Es werden vollwertige Beitragszeiten für die Rente erworben. Sie werden auf die Wartezeiten in der Rentenversicherung angerechnet, z.B. für die vorzeitige Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente. Gerade für Studenten ergibt sich hier ggf. die Möglichkeit, weitere Mindestversicherungsjahre zu erwerben.
- Der Minijobber erhält Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – einschließlich Reha-Maßnahmen.
- Der Minijobber ist unmittelbar förderberechtigt bei der Riester-Rente. Bei Geringverdienern kann schon die Zahlung eines jährlichen Eigenbeitrags von 60 € ausreichen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Grundzulage beträgt 154 € und für Kinder, die nach dem 31.12.2007 zur Welt gekommen sind 300 €, für alle Kinder, die vorher geboren wurden, sind es 185 € pro Jahr. Für Riester-Sparer unter 25 Jahren gibt es sogar im ersten Beitragsjahr einmalig eine Zulage von 200 €.
Schlußwort:
Für gewisse Personengruppen wie z.B. Studenten und Hausfrauen kann sich die Rentenversicherungspflicht lohnen. Wer jedoch bereits über eine Hauptbeschäftigung rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann auf die Rentenversicherungspflicht wohl verzichten und die 16,65 € anderweitig verwenden.