Promotionjob
Unter einem Promotionjob ist eine zumeist erwerbswirtschaftliche und zeitlich regulierte Tätigkeit zu verstehen, die sich auf eine personalgestützte Werbeaktion bezieht. Diese wiederum dient der Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Verkaufsförderung ausgewählter Produkte und Marken.
Aufgabenstellung
Bei einer personalgestützten Werbeaktion, die auch als Promotion-Aktion bezeichnet wird, handelt es sich um ein Instrument aus dem Bereich des Marketings, welches vor allem auf den Faktor der menschlichen Beziehungen setzt und sich hierdurch deutlich von klassischer Werbung im Internet, den Printmedien
oder dem Fernsehen abhebt.
Die Aufgaben bei personalgestützten Werbeaktionen beinhalten je nach Zielsetzung
die Durchführung von Gewinnspielen
das Verteilen von Informationsblättern (englisch flyer) oder Werbegeschenken (englisch give-away oder englisch incentive)
das Verteilen von Produktproben (englisch sampling) – auch im Rahmen von Verkostungen (Degustation)
die Steigerung des Abverkaufs im Einzelhandel als Fachberater (englisch sales-promoter)
die Optimierung der Leistungsqualität eines Anbieters als Testkäufer (englisch mystery-shopper)
die Betreuung des Groß- und Einzelhandels als Merchandiser oder Leasing-Außendienstler
die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events
die Moderation von Veranstaltungen (Messen, sonstige Events)
Viele Schlagwörter, die eng mit der Werbe- respektive Promotion-Branche verbunden sind, entstammen dem englischen Sprachgebrauch.
Die Aufgaben bei personalgestützten Werbeaktionen beinhalten je nach Zielsetzung
die Durchführung von Gewinnspielen
das Verteilen von Informationsblättern (englisch flyer) oder Werbegeschenken (englisch give-away oder englisch incentive)
das Verteilen von Produktproben (englisch sampling) – auch im Rahmen von Verkostungen (Degustation)
die Steigerung des Abverkaufs im Einzelhandel als Fachberater (englisch sales-promoter)
die Optimierung der Leistungsqualität eines Anbieters als Testkäufer (englisch mystery-shopper)
die Betreuung des Groß- und Einzelhandels als Merchandiser oder Leasing-Außendienstler
die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events
die Moderation von Veranstaltungen (Messen, sonstige Events)
Viele Schlagwörter, die eng mit der Werbe- respektive Promotion-Branche verbunden sind, entstammen dem englischen Sprachgebrauch.
Steuerliche Behandlung
Bei einem Promotionjob
handelt es sich in der Regel um eine abhängige Tätigkeit als Arbeitnehmer, die über Lohnsteuerkarte
abgerechnet werden muss. Denn der Promoter ist an feste Arbeitszeiten
bzw. einen festen Arbeitsort gebunden und trägt kein unternehmerisches Risiko. Nur in Ausnahmefällen, wenn das gesamte Entgelt erfolgsabhängig als Provision
gezahlt wird und der Promoter an keine Arbeitszeiten gebunden ist, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit.
Für Messejobs ist die Rechtslage nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen noch deutlicher, da die Arbeit auf einer Messe grundsätzlich weisungsgebunden erfolge.
Dennoch rechnen viele Auftraggeber sämtliche Promotionjobs auf selbständiger Basis ab, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Sollte ein Promotionjob, der eine abhängige Tätigkeit darstellt, als selbständige Tätigkeit abgerechnet werden, so handelt es sich um Scheinselbständigkeit. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall dann mithilfe eines Gewerbescheins über eine im eigenen Namen ausgestellte Rechnung (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (Deutschland)). Dies bedeutet, dass ein Promoter mit einem eigenen Gewerbe gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auftritt.
Für Messejobs ist die Rechtslage nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen noch deutlicher, da die Arbeit auf einer Messe grundsätzlich weisungsgebunden erfolge.
Dennoch rechnen viele Auftraggeber sämtliche Promotionjobs auf selbständiger Basis ab, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Sollte ein Promotionjob, der eine abhängige Tätigkeit darstellt, als selbständige Tätigkeit abgerechnet werden, so handelt es sich um Scheinselbständigkeit. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall dann mithilfe eines Gewerbescheins über eine im eigenen Namen ausgestellte Rechnung (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (Deutschland)). Dies bedeutet, dass ein Promoter mit einem eigenen Gewerbe gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auftritt.
Auszug aus Wikipedia